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Allgemeine Geschäftsbedingungen BAC – Stand: Jänner 2024, 8962 Gröbming, Horstigstr. 899

Anmeldung:

Sie können sich persönlich, schriftlich oder online anmelden. Sie erkennen dadurch unsere Geschäftsbedingungen an und die Anmeldung wird dadurch verbindlich!

Zahlungsbedingungen:

Mit der Anmeldung ersuchen wir Sie, eine Anzahlung von € 60,00 pro Person zu leisten. Bei Kursgebühren unter € 60,00 bitten wir um Überweisung des gesamten Kurspreises. Die Anzahlung erfolgt auf das Konto IBAN: AT94 3811 3000 0906 2449; BIC: RZSTAT2G der Raiffeisenbank Gröbming. Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Kursplatzes und die genauen Reiseunterlagen. Die Restzahlung erfolgt mittels Erhalt der Bestätigung, spätestens jedoch 14 Tage vor Programmbeginn. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn verpflichten Sie zur sofortigen Bezahlung des gesamten Kurspreises.

Leistung:

Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Kursbeschreibung in Prospekten, Flugblättern, sowie den Angaben auf der Kursbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

Rücktritt:

Sie können jederzeit vor und während des Programms zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir um eine schriftliche Rücktrittserklärung. Als Ersatz für die getroffenen Kursvorbereitungen und Aufwendungen berechnen wir bei Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 25,00, bei Rücktritt vom 29. bis 10 Tag 50 %, vom 10. bis 3. Tag 70 %, vom 3. bis 1. Tag 90 %. Bei Nichtantritt des Kurses wird eine Stornogebühr von 100 % des Kurspreises fällig. Keine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt bei vorzeitigem Kursabbruch des Kunden, bzw. bei dessen zu spätem Erscheinen.

Rücktritt durch BAC:

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir bei ½ und 1 Tagesprogrammen bis 1 Tag vor Kursbeginn entschädigungslos zurücktreten, bei Mehrtagesprogrammen bis 1 Woche vor Kursbeginn. Der Kunde erhält den Kurspreis unverzüglich rück überwiesen.

Umbuchung:

Nehmen Sie nach Buchung des Kurses Änderungen vor, wie Termin, Kursprogramm, Unterkunft usw. können wir Ersatz für die dadurch entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 für ½-Tageskurse und 1-Tageskurse bis 14 Tage vor Programmbeginn, sowie für Mehrtagesangebote bis 30 Tage vor Programmbeginn.
Ersatzpersonen: Bis vor Reisebeginn kann der gebuchte Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Ein Widersprechen seitens BAC ist nur bei mangelnden Voraussetzungen der Ersatzperson möglich. Tritt ein Dritter ein, so haftet dieser mit dem gebuchten Teilnehmer als Gemeinschuldner für den Kurspreis.

Preis- und Programmänderungen:

Bleiben BAC vorbehalten. Sollte aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder äußeren Umständen (Wetter, höhere Gewalt, usw.) eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich BAC das Recht der Änderung oder Absage (auch nach Programmbeginn) von Programmen vor.

Haftung:

BAC tritt bei allen Programmen als Veranstalter oder Vermittler auf. Im Schadensfall wird die Haftung des Veranstalters und dessen Personen, der er sich bedient, auf den Fall des Vorsatzes, bzw. grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Ausfall von Leistungen: BAC vergütet Ihnen den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters, bzw. seiner Hilfspersonen vorliegt.

Besondere Bedingungen für Abenteuersportarten:

Der (die) Teilnehmer (in) TN ist sich bewusst, dass eine Abenteuersportart, wie Rafting, Canyoning, usw. seine körperliche Integrität gefährden kann, da trotz geprüfter Führer, bestem modernen Ausrüstungsmaterial, optimaler Tourenauswahl bei der Durchführung einer Natursportart immer ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt.

WARNUNG: Die Ausübung dieser Abenteuersportarten, insbesondere aufgrund ihrer Charkters ist mit Risiken und Gefahren für dessen Leib und Leben verbunden. Eine Nichtbeachtung dieser AGB und Teilnahmebestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, kann schwere Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben. Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass der Betreiber für Personenschäden bzw. Ableben des Teilnehmers nur dann und nur in dem Ausmaß schadenersatzpflichtig wird, so und insoweit der Betreiber jene Personenschäden bzw. Ableben schuldhaft und rechtswidrig verursacht hat. Der Teilnehmer versteht, dass es aufgrund des Wesens der Abenteuersportarten in gewissen Konstellationen (wie z.B. höhere Gewalt; unvorhersehbare Umwelteinflüsse; unverschuldetes technisches Versagen; etc.) möglich ist, dass er Personenschäden und/oder Vermögensschäden erleidet oder gar verstirbt, ohne dass er bzw. seine Nachkommen dafür den Betreiber erfolgreich in Haftung ziehen können- Der Fahrgast hat in Beachtung dieser AGB und Fahrgastbestimmungen, sowie der Unterweisungen/Anweisungen des Personals des Betreibers, selbst geeignete Vorkehrungen (zum Beispiel: in verschließbare Fächer geben) dagegen zu treffen, dass er während der Fahrt keine von ihm mitgeführte persönliche Gegenstände verliert. Unfälle und Schäden sind vom Teilnehmer umgehend dem Betreiber bekannt zu geben! Die Best Adventure Company haftet nicht für Fälle höherer Gewalt (wie zu Beispiel Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Seuche). Ein trotz angemessener Schutzvorrichtungen eintretender EDV-Ausfall (zum Beispiel durch Computerviren, Hacker-Angriff), ist auch ein Fall höherer Gewalt anzusehen.

Der TN muss schwimmen können (betrifft nur Wassersportarten). Der TN darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen stehen. Der TN muss sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden und die psychischen und physischen Voraussetzungen für die gebuchte Tour lt. Ausschreibung mitbringen. Der TN muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt und optimalen Sitz kontrollieren. Allfällige Mängel sind dem Guide sofort mitzuteilen. Bei mutwilliger Zerstörung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen haftet der TN. Übermäßige Lärmentwicklung während der Tour ist zu vermeiden. Den Anweisungen des Guides ist unbedingt Folge zu leisten, dies betrifft insbesondere die Sicherheitsanweisungen. Der Guide ist berechtigt, Personen, die ihre eigene, bzw. die Sicherheit anderer gefährden, vom Programm auszuschließen. Sollte aufgrund der äußeren Umstände (Wetter, Wasserstand, Hindernisse, usw.) oder infolge mangelnder Fähigkeit der TN eine sichere Durchführung der Tour nicht möglich sein, ist der Guide berechtigt, die Tour abzubrechen, abzuändern bzw. eine Ausweichtour anzubieten (auch nach Programmbeginn). Verletzungen und Schäden sind Guide umgehend zu melden.

...zusätzlich zu den o.a. Punkten gilt speziell für Raftingtouren:

Das Mindestalter für die Strecke auf der Enns bei Schladming beträgt 6 Jahre, für die Salza 8 Jahre, für die Salzach 12 Jahre und für das Gesäuse 14 Jahre. Inder zwischen 6 – 14 Jahren benötigen eine erwachsene Begleitperson. Der TN muss an der Tour aktiv mitwirken, um eine sichere Steuerung der Boote zu gewährleisten. Die Mitwirkungspflicht betrifft auch sämtliche Tätigkeiten, die zum Wassern, bzw. nach der Landung für das Entefernen der Boote vom Ufer erforderlich sind. (wie das Verladen der Boote auf den Anhängern usw.) Der TN verpflichtet sich, der Einweisung bzw. dem Sicherheitsgespräch des Guides vor Antritt der Tour (Safety talk) aufmerksam zuzuhören. Während der Fahrt hat der TN das Rauchen zu unterlassen. Sprünge von Brücken, Ufern und dergleichen erfolgen einverantwortlich und ausschließlich auf eigene Gefahr de TN, denn sie gehören nicht zum Leistungsumfang der Raftingtour. Der TN ist sich auch bewusst, dass das Ein- und Aussteigen besondere Vorsicht und Eigenverantwortung anzuwenden ist, da es sich teils um unwegsame und besonders rutschige Bereiche handelt. Der TN ist sich bewusst, dass Raftingboote kentern können und in dieser Situation keine sofortige Hilfestellung des Guides für jeden Teilnehmer gewährleistet ist. Es müssen vom TN die im Einweisungsgespräch unterwiesenen Verhaltensregeln eigenständig angewandet werden.

…zusätzlich zu den o.a. Punkten gilt speziell für Canyoningtouren:

Der TN bestätigt hiermit, dass er die lt. Prospekt geforderte Canyoningerfahrung besitzt (gilt nur für anspruchvollere Touren). Der TN hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, den Verhaltensregeln und der Technik einer Canyoning Begehung vor Antritt der Tour durch den Guide zu unterziehen. Der TN hat auf einen schonenden Gebrauch und Umgang mit der Ausrüstung zu achten. Der TN hat darauf zu achten, dass während der Tour Gurte, Helme, Karabiner und Ausrüstungsgegenstände immer geschlossen sind, insbesondere nach Pausen ist der o.a. Zustand wieder selbständig herzustellen. Bei Canyoningtouren ist immer mit Steinschlag zu rechnen. Der TN kann die Tour grundsätzlich ohne Springen absolvieren. Er erhält dann eine Hilfestellung zur alternativen Überwindung der Geländestufe durch den Guide, z.B. durch Abseilen etc. Sprünge dürfen nur an den durch den Führer bestimmten Stellen und nach seinen speziellen Anweisungen durchgeführt werden. Der TN ist sich bewusst, dass Absprungstellen oft besonders rutschig sind und er daher besondere Vorsicht anzuwenden hat. In den Naturbecken ist oft mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, deshalb ist unbedingt die spezielle Canyoningsprungtechnik anzuwenden, wie z.B. immer mit den Beinen voran, Arme an den Körper gelegt, usw. (Einschulung). Der TN hat aktiv an der Tour mitzuwirken und anderen Personen eine vertretbare Hilfestellung zu gewähren, dies betrifft insbesondere das Mitwirken bei Rettungsmaßnahmen. Der TN ist sich bewusst, dass er sich bei einer Canyoningtour im weglosen Gelände und in besonders rutsch gefährdeten Bereichen bewegt, in welchen jederzeit mit einem Ausrutschen oder einem Stürzen zu rechnen ist. An manchen Bereichen herrscht absolute Absturzgefahr, deshalb dürfen diese Bereiche nur nach Zustimmung des Führers und entsprechend gesichert begangen werden.

DSGVO - Datenschutz Grundverordnung

  • Der TN stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, email) für Haftungen und Gewährleistungen gespeichert werden.

  • Der TN hat jederzeit das Recht, die abgegebene Einwilligungserklärung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der teilnahme an Programmen der Best Adventure Company, sofern die Streitigkeit Ansprüche zwischen dem Betreiber und einem/einer UnternehmerIn betrifft (= unternehmensbezogenes Geschäft betrifft, mit Bestellung/Buchung die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für A-8962 Gröbming (= Sitz der Best Adventure Company) als vereinbart.

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Programmen haben jedenfalls ausschließlich die Bestimmungen des Österreichischen Rechtes Anwendung zu finden, und zwar sowohl in materieller Hinsicht (also was die inhaltliche Beurteilung des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses und der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien betrifft), als auch in formeller Hinsicht (also was das für Streitigkeiten der Vertragsparteien geltende Verfahren betrifft). Die Kollisionsnormen des Österreichischen Rechtes gelten als mit Bestellung/Buchung einvernehmlich ausgeschlossen; desgleichen auch die allfällige Anwendung der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.